Fachärztin für Innere Medizin

Hausärztliche Internistin

Sprechstunden

Die Praxis ist  vom 03.11.25 bis zum 14.11.25. wegen Urlaub geschlossen.

Montag   

  08:00 – 11:00  

14:30 – 17:30  

Dienstag   

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Mittwoch   

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–  

Donnerstag   

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Freitag   

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und nach Vereinbarung 

Termine nur nach Vereinbarung



Stand 20.09.2025

Bitte besuchen Sie die Praxis nur nach telefonischer Voranmeldung zum vereinbarten Termin und erscheinen Sie bitte nicht unangemeldet mit typischen Infektionsanzeichen.

Bitte bestellen Sie alle Rezepte, Überweisungen, Formulare, usw. über unser Kontaktformular, telefonisch, schriftlich oder per Fax. Erscheinen Sie zur Abholung bitte nach Vereinbarung.


ePA - Elektronische Patientenakte

Ihre elektrIonische Patientenakte (ePA) enthält eine Übersicht der medizinischen Leistungen, die Sie erhalten haben – ob beim Arzt, Psychotherapeuten oder im Krankenhaus. Grundlage für diese sogenannte Leistungsauskunft bilden die Abrechnungsdaten von Praxen und anderen Einrichtungen. Ihre Krankenkasse stellt diese Daten einschließlich Diagnosen, die bei Ihnen gestellt wurden, automatisch in Ihre ePA ein.

In der Übersicht finden Sie so auch Informationen zu Ihrer Behandlung in unserer Praxis: Wann waren Sie bei uns? Wegen welcher Krankheiten oder Untersuchungen? Welche Leistungen haben wir gegenüber Ihrer Krankenkasse abgerechnet? Je nach Krankenkasse können Sie mitunter auch sehen, was Ihre Behandlung gekostet hat. Es handelt sich dabei um reine Abrechnungsdaten. Um sie besser verstehen zu können, möchten wir Sie auf einige Besonderheiten hinweisen.

Pauschalen und Zuschläge
Das Abrechnungssystem in der ambulanten Versorgung ist sehr komplex. So werden viele Untersuchungen und Behandlungen nicht einzeln, sondern über eine Pauschale vergütet. Zudem gibt es für bestimmte Aufwände Zuschläge. So wundern Sie sich vielleicht über einen Zuschlag für Hygienemaßnahmen, der eventuell bei Ihnen aufgeführt ist. Praxen erhalten diesen Zuschlag beispielsweise, um die gestiegenen Kosten für Hygieneanforderungen zu decken.

Nicht alles wird bezahlt
Sollten in Ihrer Übersicht auch Honorare zu einzelnen Leistungen aufgeführt sein, bedenken Sie bitte, dass diese nur eine geringe Aussagekraft haben. Der genannte Geldbetrag ist oftmals nicht der, den unsere Praxis erhält. Denn viele Untersuchungen und Behandlungen werden nicht in voller Höhe vergütet, weil die gesetzlichen Krankenkassen nur eine begrenzte Menge Geld für die ambulante Versorgung bereitstellen.

Kennzeichnung und Diagnosen
In der Abrechnung geben wir immer auch die Diagnosen an, verschlüsselt mit einem Kode. Dazu sind wir verpflichtet. In der Regel handelt es sich um gesicherte Diagnosen. Es kann aber auch mal eine Verdachtsdiagnose sein, wenn die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Um Missverständnisse zu vermeiden, kennzeichnen wir die Kodes, z. B. mit einem „V“ für Verdachtsdiagnose und mit einem „A“, wenn die Erkrankung bei Ihnen ausgeschlossen wurde. Es kann dennoch sein, dass Ihre Krankenkasse die Kodes in Ihrer ePA ohne solche Zusatzkennzeichen ausweist. Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich teils um Jahre zurückliegende Diagnosen handeln kann, die gegebenenfalls nicht mehr aktuell sind.

Ihre Akte, Ihre Entscheidung
Gut zu wissen: Sehr viele Gesundheitseinrichtungen haben potenziellen Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte – damit auch auf die Abrechnungsdaten einschließlich der Diagnosen. Es ist geplant, dass zukünftig nur Sie diese Daten sehen können. Prinzipiell ist das heute schon möglich: Dazu müssen Sieallerdings selbst die Daten in Ihrer ePA verbergen, sodass sie für andere nicht sichtbar sind. Oder Sie legen Widerspruch ein. Dann fließen die Daten nicht in Ihre ePA. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenkasse oder nutzen Sie die ePA-App.

Informationen zur ePA stellt auch das Bundesgesundheitsministerium bereithttps://www.ePA-Vorteile.de

Weitere Informationen

Bei Fragen rund um Ihre ePA hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter: www.gematik.de/versicherte/epa-app